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Aktuelle Informationen zur Landtags- und Bezirkswahl am 8. Oktober 2023

Wahlergebnisse aus Schwindegg .....

finden Sie auf dem Seiten des Stimmkreises 122 beim Landratsamt Mühldorf a. Inn.

Landtagswahl

Bezirkswahl

 

Die Stimmzettel sind da!

Die Stimmzettel für die Landtags- und Bezirkswahlen wurden von der Druckerei im Auftrag der Regierung von Oberbayern erstellt und nun ausgeliefert. Sie können ab sofort ihre Briefwahlunterlagen erhalten! Für die Abholung der Briefwahlunterlagen ist keine Terminvereinbarung erforderlich. 

Kandidaten für die Wahlen

Die Liste der Bewerber für den Wahlkreis wurde veröffenlicht. Sie finden Sie hier (externer Link).

Hier (externer Link) finden Sie die Musterstimmzettel für die Einzelnen Stimmkreise.

Eine Berichtigung zu den Stimmzettel finden Sie hier.

Was wird gewählt ?

  • Bei der 19. Landtagswahl seit 1946 werden die Abgeordneten des Bayerischen Landtags gewählt.

    Gleichzeitig finden zum 17. Mal seit 1954 die Bezirkswahlen statt. In jedem der sieben bayerischen Bezirke werden die Mitglieder der jeweiligen Bezirkstage gewählt. 

    Landtags- und Bezirkswahlen finden seit 1998 alle fünf Jahre (zuvor alle vier Jahre) statt.

Wie wird gewählt ?

  • Jede Wählerin und jeder Wähler hat sowohl bei der Landtagswahl als auch bei der Bezirkswahl jeweils zwei Stimmen:

  • Auf dem kleinen weißen Stimmzettel für die Landtagswahl und dem kleinen blauen Stimmzettel für die Bezirkswahl mit den Stimmkreisbewerbern (Erststimme) darf jeweils nur eine Bewerberin oder ein Bewerber angekreuzt werden.
  • Auf dem großen weißen Stimmzettel für die Landtagswahl und dem großen blauen Stimmzettel für die Bezirkswahl mit den Wahlkreisbewerbern (Zweitstimme) kann jeweils eine bestimmte Bewerberin oder ein bestimmter Bewerber angekreuzt werden und damit auf die Reihenfolge der Wahlkreisbewerber bei der Sitzverteilung im Landtag bzw. Bezirkstag unmittelbar Einfluss genommen werden.
  • Maßgeblich für die Frage, wie viele Sitze eine Partei oder Wählergruppe im Landtag erhält, ist die Gesamtzahl der Erst- und Zweitstimmen, die die Parteien oder Wählergruppen in jedem der sieben Wahlkreise erhalten haben. Es kommt also bei der bayerischen Landtagswahl für die Sitzverteilung auf beide Stimmen an und nicht wie bei der Bundestagswahl nur auf die Zweitstimmen.

    Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bayerischen Landtags unter Landtagswahl Bayern 2023 | Bayerischer Landtag.

Welche Termine gibt es ?

  • Alle Stimmberechtigten, die am Stichtag 42. Tag vor der Wahl (27. August 2023) bei einer Gemeinde in Bayern für eine Wohnung gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten von ihrer Gemeinde bis spätestens drei Wochen vor der Wahl (16. September 2023) eine Wahlbenachrichtigung. Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber meint, stimmberechtigt zu sein, sollte sich umgehend mit dem Wahlamt seiner Gemeinde in Verbindung setzen. Keinesfalls sollte man mit der Klärung des Stimmrechts bis zum Wahltag warten.

  • Jeder Stimmberechtigte kann bei seiner Gemeinde in der Zeit vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl (18. bis 22. September 2023) zu den üblichen Dienststunden die für ihn im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüfen. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig hält, kann innerhalb der Einsichtsfrist Einspruch einlegen.

  • Die Wahl findet am 08. Oktober von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt. Anschliessend werden die Ergebnisse ermittelt.

Gibt es Briefwahl?

  • Für die Briefwahl muss eine Wahlschein mit den zugehörigen Briefwahlunterlagen (Stimmzettel, Stimmzettelumschläge, roter äußerer Wahlbriefumschlag und ein Merkblatt) schriftlich (auch per Fax, E-Mail oder Internet) oder persönlich durch Vorsprache, nicht aber telefonisch, bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde (Wahlamt) beantragt werden. Für die Antragstellung empfiehlt sich, das auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckte Formular zu verwenden, auf dem alle für eine schnelle Bearbeitung benötigten Angaben eingetragen werden können. Der Link zur Internetseite, auf der die Beantragung möglich sein wird, wird in Kürze hier veröffentlicht. Sie können wie auch in den Vorjahren über einen QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung den Wahlscheinzu beantragen. Anzugeben sind im Antrag immer Vor- und Familienname, Geburtsdatum und die vollständige Wohnanschrift sowie ggf. eine abweichende Anschrift (z.B. eine Urlaubsadresse, Konsulats- oder Botschaftsadresse im Ausland) für den Versand der Briefwahlunterlagen. Ein Grund für die Briefwahl muss nicht angegeben werden.

  • Hier können Sie ihre Briewahlunterlagen bis Mittwoch, 04.10.2023 online anfordern: Zum Onlineantrag ( externer Link zu unserem Servicepartner )

  • Der Antrag sollte möglichst frühzeitig nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung gestellt werden. Wenn notwendig, kann er aber bereits vorher (z.B. über Internet bzw. E-Mail) gestellt werden. Das empfiehlt sich im Hinblick auf die längeren Postlaufzeiten für die Versendung und Rücksendung der Briefwahlunterlagen insbesondere im Fall eines längeren Urlaubs oder Auslandsaufenthalts. Hier sollte im Antrag bei Bedarf um eine möglichst frühzeitige Versendung gebeten werden.

    Anträge müssen spätestens zwei Tage vor der Wahl, also bis Freitag, 6. Oktober 2023, 15.00 Uhr, bei der Gemeinde vorliegen, in bestimmten Ausnahmefällen (z.B. bei plötzlicher Erkrankung, die nachzuweisen ist) können sie auch noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.

Wann und wo gibt es die Ergebnisse ?

Die Auszählung der Wahl erfolgt vor Ort in den Wahllokalen. Informationen zu ihrem Wahllokal finden Sie auf ihrer Wahlbenachrichtigung sowie auf unseren Serviceseiten unter Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines (komuna.net)

Unsere Auszählräume für die Briefwahl befinden sich im Obergeschoss des Bürgerhauses Schwindegg, Am Schloß 8, 84419 Schwindegg.

Die Landtagswahl-Ergebnisse für Schwindegg erhalten Sie am Wahltag oder am Montag nach der Wahl auf den Seiten des Stimmkreises beim Landratsamt Mühldorf a. Inn unter folgendem Link : Wahlergebnisse Lkrs. Mühldorf a. Inn., die Ergebnisse für die Bezirkswahl für den Stimmkreis hier .

Die Ergebnisse für Bayern bzw. Oberbayern erhalten Sie auf den Seiten des Landeswahlleiters. 

Weitere Informationen ?

Ausführliche Informationen zur Landtagswahl und zu den Bezirkswahlen, auch zur Stimmkreiseinteilung, zu Ergebnissen der bisherigen Wahlen, zum bayerischen Landtagswahlsystem und darüber hinaus zu allgemeinen Fragen des Wahlrechts sind im ausführlichen Internet-Angebot des Landeswahlleiters unter der Adresse www.statistik.bayern.de abrufbar.

Auch die Landeszentrale für politische Bildungsarbeit und der Bayerische Landtag informieren im Internet unter der Adresse www.blz.bayern.de/wahlen („Im Fokus/Wahlen“) bzw. www.bayern.landtag.de („Abgeordnete/Landtagswahl 2023“) ausführlich über die Landtagswahlen.

Besonders hingewiesen wird auf die von der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit und dem Behindertenbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung herausgegebene Broschüre „Einfach verstehen“, die in Leichter Sprache das Wahlrecht für die Landtagswahl und die Bezirkswahlen erklärt. Die Broschüre kann ebenfalls im Internet-Angebot des Landeswahlleiters zur Landtagswahl 2023 („Informationen weiterer Institutionen“) und direkt auf der oben angegebenen Internetseite der Landeszentrale heruntergeladen und bestellt werden.

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